Ein französisches Gericht hat einen Mann zu einer Strafzahlung in
Höhe von 10.000 Euro an seine Ex-Frau verurteilt. Die Richter
führten als Begründung an, der Verurteilte sei "seinen
ehelichen Pflichten" nicht nachgekommen. Hintergrund des Ganzen
war, dass der Mann seit Jahren kein Sex mehr mit seiner Frau hatte.
Diese war darüber so frustriert, dass es im Jahr 2009 erst zur
Scheidung kam und sie ihn anschließend auf Schadensersatz wegen des
entgangenen Liebesspiels verklagte. Der Mann rechtfertigte seine
mangelnde Libido damit, dass er mit gesundheitlichen Problemen und
ausgesprochen langen Arbeitszeiten zu kämpfen gehabt habe.
Die
Richter des Berufungsgerichts der südfranzösischen Stadt
Aix-en-Provence ließen diese Argumente nicht gelten. Vielmehr seien
die "Erwartungen der Frau voll gerechtfertigt" gewesen,
denn der regelmäßige sexuelle Kontakt sei "Ausdruck ihrer
gegenseitigen Zuneigung". Der Mann sei deshalb zum Sex
verpflichtet gewesen. Ganz ohne Sex war die Ehe jedoch nicht. Das
Paar war seit 1986 verheiratet und hat zusammen zwei Kinder. Spannend
ist die Frage, ob der Entscheid zum Präzedenzfall wird, denn es
dürfte noch das eine oder andere Paar mehr geben, bei dem sich einer
der Partner häufigeren Sex wünscht.