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Gefährlicher Sex: Versicherung muss nicht zahlen

Gefährlicher Sex: Versicherung muss nicht zahlen

Gefährlicher Sex: Versicherung muss nicht zahlen

Haftpflichtversicherungen müssen nicht für Kosten haften, die durch gefährliche sexuelle Vorlieben entstehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm. Die Versicherer müssen demnach dann nicht zahlen, wenn der Sex zu einer "ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung" wird, so die Richter. Künftig dürfen die Versicherungskonzerne solche Praktiken sogar ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausnehmen.

Anlass für das Urteil war der Fall eines Mannes, der seine Partnerin mit einem Gürtel würgte, um diese sexuell zu stimulieren. Die Frau musste sich anschließend in ärztliche Behandlung begeben. Die Kosten für den Besuch beim Mediziner wollte der Mann an seine Versicherung weitergeben, doch die lehnte die Kostenübernahme ab, weil die beiden Partner beim Sex bewusst eine Praktik gewählt hätten, welche auch "objektiv gefährlich" sei. Deshalb müssten sie selbst auch das Risiko tragen, welches mit solchen Praktiken einherginge. Die Richter schlossen sich dieser Auffassung an und erklärten, wer sich so sehr außerhalb "des Rahmens" bewege, könne von seiner Versicherung keine Kostenübernahme mehr verlangen. Den Einwand des Mannes, die Praktiken würden nun einmal den eigenen sexuellen Vorlieben entsprechen, bewerteten die Richter als unerheblich.

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1 Kommentar

  • berlino85
    Kommentiert am 16.01.2012 um 17:36

    Finde ich genau richtig so!!!

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