BDSM/SM gilt inzwischen als akzeptierte, sexuelle Ausrichtung, keine
perverse Abart. Aber viele (zumindest die Vernünftigen) fragen sich, wie
es mit der gesetzlichen Seite aussieht.
Die gute Nachricht: Wer sich an die Grundregeln des BDSM hält (sicher,
freiwillig und einvernehmlich), hat vom deutschen Strafrecht nichts zu
befürchten. Die Rechtssprechung betont hier ausdrücklich das Recht auf
sexuelle Selbstbestimmung. Wer Fesseln mag, die Peitsche gern auf dem
Hintern spürt oder abgebundene Titten und Schwänze toll findet, der ist
erstmal auf der sicheren Seite.
Die schlechte Nachricht: Sagt der "verletzte" Partner hinterher, dass
Grenzen überschritten wurden oder er nicht einverstanden war, dann sieht
es ander aus. Hier sind Anzeigen wegen Körperverletzung,
Freiheitsberaubung oder sexueller Nötigung möglich. Wichtig also: Immer
ein Codewort vereinbaren und sich daran auch halten! BDSM/SM ist
Vertrauenssache und nicht für einen One-Night-Stand geeignet.
Anders sieht es bei einer Arbeitsunfähigkeit aus. Wer wegen Verletzungen
behandelt wird, muss angeben, wie es zu diesen Verletzungen gekommen
ist. Auch wenn es sich um einvernehmlichen Sex im Rahmen von BDSM/SM
gehandelt hat: Der Geschädigte hat zwar Anspruch auf Lohnfortzahlung,
die Krankenkasse/der Arbeitgeber können sich das Geld aber vom Schädiger
zurückholen.
Sklavenverträge sind übrigens nicht rechtlich bindend, da sie gegen die
guten Sitten verstoßen (natürlich nur im rechtlichen Sinne). Und
Vorsicht im Ausland, besser vorher erkundigen! Nicht alle Länder sehen
diese Sexpraktiken so großzügig wie die Deutschen!