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SM und das Gesetz

Wie stark beschränkt das Gesetz aussergwöhnliche Sexpraktiken

SM und das Gesetz

/SM gilt inzwischen als akzeptierte, sexuelle Ausrichtung, keine perverse Abart. Aber viele (zumindest die Vernünftigen) fragen sich, wie es mit der gesetzlichen Seite aussieht.

Die gute Nachricht: Wer sich an die Grundregeln des hält (sicher, freiwillig und einvernehmlich), hat vom deutschen Strafrecht nichts zu befürchten. Die Rechtssprechung betont hier ausdrücklich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Wer Fesseln mag, die Peitsche gern auf dem Hintern spürt oder abgebundene Titten und Schwänze toll findet, der ist erstmal auf der sicheren Seite.

Die schlechte Nachricht: Sagt der "verletzte" Partner hinterher, dass Grenzen überschritten wurden oder er nicht einverstanden war, dann sieht es ander aus. Hier sind Anzeigen wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung oder sexueller Nötigung möglich. Wichtig also: Immer ein Codewort vereinbaren und sich daran auch halten! /SM ist Vertrauenssache und nicht für einen geeignet.

Anders sieht es bei einer Arbeitsunfähigkeit aus. Wer wegen Verletzungen behandelt wird, muss angeben, wie es zu diesen Verletzungen gekommen ist. Auch wenn es sich um einvernehmlichen Sex im Rahmen von /SM gehandelt hat: Der Geschädigte hat zwar Anspruch auf Lohnfortzahlung, die Krankenkasse/der Arbeitgeber können sich das Geld aber vom Schädiger zurückholen.

Sklavenverträge sind übrigens nicht rechtlich bindend, da sie gegen die guten Sitten verstoßen (natürlich nur im rechtlichen Sinne). Und Vorsicht im Ausland, besser vorher erkundigen! Nicht alle Länder sehen diese Sexpraktiken so großzügig wie die Deutschen!

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