Der Begriff Polygamie kommt aus dem Griechischen und setzt sich aus den Wörtern polys "viel" und gamos "Ehe" zusammen. Polygamie ist eine Art der Vielehe und eheähnlichen Beziehungen. Einen Menschen, der zwei Ehen gleichzeitig hat, nennt man einen Bigamisten.
Man unterscheidet drei Arten von Polygamie. Die erste Form ist die Polyandrie, bei der eine Frau mehrere Ehemänner hat. Als zweites gibt es noch die Polygynie, bei der ein Mann mehrere Ehefrauen hat. Die letzte Form nennt man Polygynandrie, was eine Gruppenehe oder andere Eheform bei denen mehrere Frauen und Männer beteiligt sind, bezeichnet.
Polygamie ist in Deutschland gemäß § 1306 BGB grundsätzlich verboten und wird gemäß § 172 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Es gibt allerdings Länder, in denen Polygamie erlaubt ist und auch praktiziert wird, zum Beispiel in muslimisch geprägten Staaten wie Saudi Arabien.
Polygamie wird auch in der Tierzucht eingesetzt. Zum Beispiel bei Pferden. Dort gibt es einen Zuchthengst mit dessen Sperma mehrere Stuten meist künstlich befruchtet werden.
Polygamie bedeutet auch: Bigamie, Vielehe, Mehrehe