Der veraltete Begriff "Beischlaf" bezeichnet in seiner ursprünglichen Bedeutung den Geschlechtsverkehr zwischen Ehepartnern. Voraussetzung für einen "erfolgreich vollzogenen Beischlaf" war das Einführen des erigierten Penis in die Scheide. Dieser Vorgang galt als unabdingbarer Umstand, um die eheliche Verbindung als (weiterhin) gültig anzusehen. Wurde der Beischlaf seitens eines Ehepartners verweigert oder konnte er aus körperlichen Gründen nicht ausgeübt werden, galt die Ehe als "nicht vollzogen" und durfte gelöst werden.
Heute wird das Wort "Beischlaf" meist nur noch scherzhaft oder als Teil der bewusst gehobenen Sprache verwendet und umfasst neben dem ehelichen Geschlechtsverkehr auch sämtliche anderen sexuellen Praktiken zwischen hetero- und homosexuellen Partnern. In diesem Sinne zählen zum Beischlaf sowohl der Analverkehr als auch die manuelle Penetration und die orale Befriedigung, obwohl die beiden letztgenannten genau genommen zum so genannten Petting zählen.
In juristischer Hinsicht hat der Begriff "Beischlaf" weiterhin Bedeutung. Hier kommt er vor allem bei Sexualdelikten wie Verführung Minderjähriger, Vergewaltigung oder Nötigung zur Anwendung. Der umgangssprachlich häufig gleichgesetzte Begriff "Beiwohnung" hat - rein rechtlich gesehen - einen grundsätzlich anderen Hintergrund. Er bezeichnet den theoretisch möglichen Umstand, ein Kind zu zeugen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Mann und eine Frau sich Wohnräume teilen und somit anzunehmen ist, dass sie dadurch in der Lage gewesen wären, Geschlechtsverkehr zu haben.
Bin der gabriél 27 j Liebe Sex und geilem verstaute muttis reife Frauen bitte , und junge knackige Weiber durchaus für einige bizarre Sex-Besonderheiten bekannt, mit regulärem und vor allen Dingen realen Sex :) mfg bitte nur Frauen :*